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Beschimpfungen und ein tätlicher Angriff reichen für eine fristlose Kündigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung, wenn der Sohn einer Mieterin andere Mieter beschimpft und es zudem zu einem tätlichen Angriff gegenüber einem Mieter kommt. Da dies den Hausfrieden erheblich stört und das Verhalten des Sohnes der Mieterin zuzurechnen ist, ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertig.

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Marc Stimpfl, Boppard

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